Die sukzessive Mittäterschaft ist ein Klausurklassiker und kann Ihnen in verschiedenen Konstellationen begegnen. Sieht der Normalfall der Mittäterschaft so aus, dass die Mittäter vor dem Eintritt der Tat in das Versuchsstadium sich zusammensetzen und die zu begehende Tat im einzelnen planen, so zeichnet sich die sukzessive Mittäterschaft zumeist dadurch aus, dass einer der Täter mit der Begehung der Tat beginnt und ein zweiter nach dem Eintritt der Tat ins Versuchsstadium entweder vor der Vollendung (relativ unproblematisch) oder aber erst vor der Beendigung (höchst streitig) hinzukommt. Sukzessive Mittäterschaft ist aber auch möglich, wenn einer der Mittäter während der Tat von der geplanten Ausführung abweicht, also eine Tatplanänderung eintritt.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen